Umweltbaubegleitung

Inhalt und Ziel der Umweltbaubegleitung (UBB) ist im weitesten Sinne die Gewährleistung der Belange von Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben. Insbesondere bei großen Vorhaben in oder nahe bei ökologisch empfindlichen Landschaftsbereichen besteht die Aufgaben der UBB darin, die ökologisch sachgerechte und genehmigungskonforme Umsetzung des Projektes sicherzustellen. Diese Aufgabe beginnt in der Regel bereits während der Planungsphase und endet mit der Überwachung der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Sie wird in der Regel von einem landschaftsplanerischen Fachbüro übernommen, das Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Naturschutzrecht, ökologisches Fachwissen, Artenschutz, Baustellenabläufe und Technik sowie Kommunikationsfähigkeit besitzt. Unsere Erfahrungen aus diversen Projekten sowie unsere Zertifizierung als Umweltbaubegleiter stehen Ihnen dabei zur Verfügung.
Unsere diesbezüglichen Leistungen umfassen unter anderem:
  • Beratung und Mitwirkung bereits während der Planungsphase
  • Erarbeiten von Konzepten zur umweltgerechten Ausführung
  • Überwachung des Baugeschehens
  • Vermittlung zwischen den Akteuren wie Auftraggeber, Ingenieurbüros, Baufirmen und Umweltbehörden
  • Erarbeiten und Überwachen der Kompensationsmaßnahmen

Projekt

Verlängerung einer Stadtbahnlinie

Ein örtliches Nahverkehrsunternehmen plant die Verlängerung einer Stadtbahnlinie im Außenbereich. Die Trasse führt durch Bäche, Wälder, landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsbereiche. Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden durch unser Büro zunächst die Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG untersucht und dargestellt und durch einen anschließenden Variantenvergleich die bestmögliche Linienführung ermittelt. Zum darauf folgenden Planfeststellungsverfahren erarbeiteten wir den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), der den Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt, bewertet und kompensiert. Im Weiteren wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet, in dessen Rahmen auch die Kartierung der Vogel- und Fledermausfauna notwendig wurde.

Der LBP enthält detaillierte Angaben zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie zu Art und Lage der Kompensationsmaßnahmen und stellt somit eine wichtige Grundlage auch für die Umweltbaubegleitung (UBB) dar. Die UBB wurde von der Bezirksregierung im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses verfügt und wird durch unser Büro wahrgenommen. In detaillierter Abstimmung mit dem Vorhabensträger, der unteren und der höheren Landschaftsbehörde, den planenden Ingenieurbüros und den Ausführungsbetrieben wird ein präziser Leitfaden erarbeitet, der unter Berücksichtigung der örtlichen, natürlichen Gegebenheiten, den Bestimmungen der Genehmigung und den Notwendigkeiten des Projektes alle möglichen Konflikte weitestgehend definiert und Lösungen vorsieht. Das nicht Vorhersehbare wird dann im Rahmen der baubegleitenden Arbeit der UBB vor Ort in Abstimmung mit allen Beteiligten gelöst. Im vorliegenden Fall fällt auch der Landschaftspflegerische Ausführungsplan (LAP) in den Aufgabenbereich der UBB. Hier werden alle Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen aus dem LBP detailliert geplant und ausgeschrieben und im Rahmen der Bauleitung überwacht. Am Schluss ist demnach das gesamte Vorhaben inkl. sämtlicher naturschutzfachlicher Aspekte konform den natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Genehmigung umgesetzt.

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